Bewilligung zur Berufsausübung als Naturheilpraktikerin mit Fachrichtung Homöopathie
Seit Anfang 2021 ist im Kanton Luzern für die Tätigkeit als Homöopathin eine Praxisbewilligung nötig. Nach Einreichung der entsprechenden Unterlagen wurde mir am 24. März 2021 die Bewilligung zur Berufsausübung als Naturheilpraktikerin mit Fachrichtung Homöopathie erteilt.